Reiten in Harbarnsen Wo denn sonst! |
Rittergut Harbarnsen |
RC Harbarnsen |
BetriebsordnungAllgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen dem Reitclub Harbarnsen und den Mitgliedern abgeschlossenen Verträgen über die Erteilung von Reitunterricht.
§2 Vertragsdauer, Probezeit Der Vertrag über Reitunterricht wird für eine Jahr abgeschlossen. Er verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei Reitern, die erstmalig bei dem Reitclub Harbarnsen reiten, geht dem Abschluss des Jahresvertrages eine Probezeit von vier Wochen voraus, in denen die Reitschüler je eine Probestunde erhalten, die mit 10 € jeweils im Voraus zu bezahlen ist. Nach der Probezeit ist eine weitere Teilnahme am Reitunterricht nur bei Abschluss eines Jahresvertrages und dem Beitritt zum RC Harbarnsen möglich.
§3 Durchführung des Reitunterrichtes Der Reitunterricht wird das ganze Jahr über durchgehend erteilt, ausgenommen sind gesetzliche Ferientage.
Jedem Reiter wird eine wöchentliche Reitstunde à 45/60 Minuten (Reitzeit) zugewiesen. Bei nicht in Anspruchnahme der zugewiesenen Reitstunde wird kein Ersatz geleistet. Sind die fälligen Entgelte für den Reitunterricht nicht gezahlt, so ist der Verein berechtigt das Mitglied von der Teilnahme am Reitunterricht auszuschließen.
Reiter sind verpflichtet, mindestens 30 Minuten vor der Reitstunde auf der Reitanlage zu erscheinen, ihr Pferd vor der Reitstunde zu putzen, zu trensen und zu satteln, sowie sich nach der Reitstunde an Pferde- und Sattelpflege zu beteiligen.
Beim Reiten ist das Tragen von Reitkappe, Sicherheitsweste (beim Springen und Geländereiten) und festen Schuhen Pflicht. Das weitere Verhalten auf der Reitanlage regelt die am schwarzen Brett aushängende Betriebsordnung.
§4 Dauerhafte Erkrankung des Mitglieds Bei einer schwerwiegenden, länger als sechs Wochen andauernden Erkrankung des Mitglieds, die seine Teilnahme am Unterricht unmöglich macht, ist das Mitglied, nach Ablauf der sechs Wochen wahlweise berechtigt den Vertrag außerordentlich zu kündigen oder mit den Reitstunden auszusetzen.
Zum Nachweis der Unmöglichkeit der Teilnahme ist ein ärztliche Artest vorzulegen.
§5 Einstufung der Reiter Die ReitlehrerInnen entscheidet unter Berücksichtigung des reiterlichen Aspekts über die sportliche Einstufung der neuen Mitglieder und über die Art der von diesen zu belegenden Einführungskursen.
Anfänger müssen in der Regel mindestens zehn Longenstunden absolvieren bevor sie an dem Gruppenunterricht teilnehmen können.
§6 Zahlungsbedingungen Die Entgelte für den Reitunterricht werden per Einzugsermächtigung zweimonatlich jeweils am 15. des vereinbarten Zahlungszeitraumes fällig.
§7 Haftung Eltern haften für ihre Kinder. Der Reitclub lehnt jede Haftung für Diebstähle, Beschädigungen und sonstige Vorfälle ab. Haftungsausschluss beim Geländetraining 1. Das Reiten im natürlichen Gelände und auf der Geländestrecke bringt naturgemäß Gefahren für Reiter und Pferd mit sich. Jeder Geländereiter kennt diese Gefahren und geht sie beim Reiten bewusst ein. 2. Der Reitclub Harbarnsen stellt die Geländestrecke Reitern zu Trainingszwecken und Lehrgängen zur Verfügung. Er haftet nicht für Schäden die durch die natürliche Beschaffenheit des Geländes, die Hindernisse, das reiterliche Unvermögen oder die mangelhafte Ausbildung des Pferdes entstehen. Dies gilt für Personenschäden, Schäden an Pferd oder Material. 3. Der Reitclub Harbarnsen beauftragt Reitlehrer oder aufsichtsführendes Personal mit dem Unterricht oder der Aufsicht. Sind diese Personen der Meinung, dass der Ausbildungsstand des Pferdes oder des Reiters nicht hinreichend sind oder ist das Verhalten von Reiter und Pferd als gefährlich eingestuft, kann die Aufsicht führende Person die weitere Nutzung des Geländes untersagen. Eine Erstattung der Gebühren erfolgt nicht. |